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Steuern

Auswandern nach Griechenland: Steuern und Anmeldung für Deutsche (2026)

Abmeldung, Wegzugsjahr, DBA 1966, Rente, Krankenversicherung und Wegzugsteuer: Was sich steuerlich ändert, wenn Sie von Deutschland nach Griechenland ziehen.

Vom taxomade-Team · Veröffentlicht am

Der Umzug von Deutschland nach Griechenland ist einer der häufigsten Fälle, die wir sehen: Freiberufler und Remote-Worker, Gründer mit GmbH und Rentner. Die griechische Seite ist für alle gleich, die hierherziehen; was sich je nach Land unterscheidet, ist der Wegzug. Dieser Ratgeber erklärt die deutsche Seite und zeigt Ihnen die passende Anmeldung in Griechenland. Stand: Oktober 2026.

Die Kurzfassung

  • In Deutschland abmelden, innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, und die Bescheinigung aufheben.
  • Das Wegzugsjahr wird in Deutschland noch mit einer einzigen Steuererklärung abgerechnet; griechische Einkünfte nach dem Umzug erhöhen den deutschen Steuersatz, werden dort aber nicht besteuert.
  • DBA von 1966: Freiberufliche und Arbeitseinkünfte werden dort besteuert, wo Sie leben und arbeiten, deutsche Mieteinnahmen bleiben deutsch, Renten werden in Griechenland besteuert.
  • Die Sozialversicherung folgt der Arbeit: Freiberufler und Angestellte, die aus Griechenland arbeiten, sind bei EFKA versichert, nicht mehr in Deutschland.
  • GmbH-Gesellschafter müssen vor dem Wegzug die Wegzugsteuer klären.
  • Rentner behalten deutsche Rente und deutschen Krankenversicherungsschutz, versteuert wird in Griechenland.
  • Artikel 5C (50 % weniger Einkommensteuer für 7 Jahre) steht allen offen, die aus Deutschland kommen und die Bedingungen erfüllen.

1. Vor dem Wegzug: Abmeldung und lose Enden

Nach §17 Bundesmeldegesetz melden Sie sich bei Ihrer Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug ab, frühestens eine Woche vorher. Das ist kostenlos, und Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung. Heben Sie sie auf: Banken, Versicherungen und der Beitragsservice fragen danach, und sie ist Ihr erster Nachweis, dass Sie nicht mehr in Deutschland wohnen.

Außerdem auf der Liste:

  • Rundfunkbeitrag: aktiv beim Beitragsservice abmelden, er endet nicht von selbst.
  • Finanzamt: neue Anschrift mitteilen. Wer einen Betrieb hatte, meldet die Verlegung oder Aufgabe.
  • Gewerbe: War Ihre Tätigkeit ein Gewerbe, reichen Sie eine Gewerbeabmeldung ein (§14 GewO). Freiberufler informieren nur das Finanzamt.
  • Kirchensteuer: Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht; ein eigener Schritt ist nicht nötig.
  • Ihre deutsche Wohnung: Steht Ihnen in Deutschland weiter eine Wohnung zur Verfügung, kann das deutsche Steuerrecht (§8 AO) Sie dort weiterhin als ansässig behandeln.

2. Das Wegzugsjahr

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Im Jahr des Wegzugs geben Sie eine deutsche Steuererklärung ab, für die Monate in Deutschland plus alle deutschen Einkünfte danach (§2 Abs. 7 EStG). Griechische Einkünfte nach dem Umzug werden in Deutschland nicht besteuert, erhöhen aber den Steuersatz auf die Monate davor (Progressionsvorbehalt, §32b EStG).

Ab dem Folgejahr besteuert Deutschland nur noch deutsche Einkünfte, etwa Mieten aus einer deutschen Immobilie, im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht. Beschränkt Steuerpflichtige bekommen keinen Grundfreibetrag. Bleiben mindestens 90 % Ihrer Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig, oder liegen Ihre nicht in Deutschland besteuerten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, können Sie auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden (§1 Abs. 3 EStG).

3. Das Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen Deutschland und Griechenland gilt das Abkommen von 1966; ein neueres Abkommen ist nicht in Kraft. In der Praxis bedeutet das:

EinkünfteBesteuert in
Freiberufliche/selbstständige Arbeit aus GriechenlandGriechenland, außer Sie behalten eine feste Einrichtung in Deutschland
AngestelltentätigkeitDort, wo die Arbeit physisch ausgeübt wird; Arbeitstage in Deutschland bleiben deutsch
Miete aus deutscher ImmobilieDeutschland (Griechenland rechnet an)
Deutsche gesetzliche und private RentenNur Griechenland
Deutsche BeamtenpensionenDeutschland
Deutsche DividendenDeutschland darf bis zu 25 % behalten (der Überhang aus der deutschen Abgeltungsteuer von 26,375 % kann erstattet werden); Griechenland rechnet an

Sehen beide Staaten Sie als ansässig, entscheidet die Kollisionsregel des Abkommens (Tie-Breaker): ständige Wohnstätte, dann Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann gewöhnlicher Aufenthalt. Deutschland stellt griechische Einkünfte unter Progressionsvorbehalt frei; Griechenland rechnet deutsche Steuer an.

4. Freiberufler und Remote-Worker

Als Freiberufler melden Sie in Griechenland ein Einzelunternehmen an, versichern sich bei EFKA und stellen Ihre Rechnungen aus dem griechischen Unternehmen. Ihre deutschen Kunden bleiben Ihre Kunden:

  • Rechnungen an deutsche Unternehmen stellen Sie ohne Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren, mit beiden USt-IdNrn.; Ihre griechische Nummer muss im VIES eingetragen sein. Siehe Umsatzsteuer für Freelancer mit ausländischen Kunden (Englisch).
  • Die deutsche Kleinunternehmerregelung gilt nicht mehr, weil Sie nicht mehr in Deutschland ansässig sind. Für Geschäftskunden spielt das ohnehin keine Rolle, weil das Reverse-Charge-Verfahren greift.
  • Sozialversicherung: Nach der EU-Verordnung 883/2004 sind Sie dort versichert, wo Sie arbeiten, also bei EFKA. Eine A1-Bescheinigung aus Deutschland deckt nur vorübergehende Entsendungen bis 24 Monate ab, keinen dauerhaften Umzug.
  • Artikel 5C: Waren Sie in fünf der letzten sechs Jahre nicht in Griechenland steuerlich ansässig, können 50 % Ihrer griechischen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sieben Jahre lang von der Einkommensteuer befreit sein. Siehe So funktioniert der 50-%-Steuervorteil (Englisch).

So sieht die griechische Anmeldung aus: Als Freelancer in Griechenland starten und Steuern für Freelancer in Griechenland 2026 (beide Englisch).

5. Angestellte eines deutschen Arbeitgebers

Wenn Sie Ihren deutschen Arbeitsvertrag behalten und aus Griechenland arbeiten, ändern sich zwei Dinge:

  • Steuern: Arbeitslohn für Tätigkeiten, die Sie physisch in Griechenland ausüben, ist in Griechenland steuerpflichtig. Arbeitstage in Deutschland bleiben deutsch.
  • Sozialversicherung: Wer dauerhaft aus Griechenland arbeitet, unterliegt der griechischen Sozialversicherung (EU-Verordnung 883/2004). Die EU-Rahmenvereinbarung zur grenzüberschreitenden Telearbeit hilft hier nicht: Sie gilt nur für Telearbeit unter 50 % der Arbeitszeit, und Griechenland hat sie nicht unterzeichnet. Im deutschen System zu bleiben, ginge nur über eine Ausnahmevereinbarung (Art. 16), die selten erteilt wird. Sonst muss sich Ihr Arbeitgeber für griechische Beiträge registrieren, was viele deutsche Arbeitgeber ablehnen.

Deshalb wechseln die meisten deutschen Remote-Angestellten, die hierherziehen, in die Selbstständigkeit und stellen ihrem bisherigen Arbeitgeber Rechnungen. Artikel 5C als Angestellter setzt einen griechischen Arbeitgeber oder eine griechische Niederlassung des deutschen Unternehmens voraus. Details und Risiken in 5C für EU-Remote-Worker (Englisch).

6. GmbH-Gesellschafter und Gründer

Zwei deutsche Regeln sind vor dem Umzug wichtig:

Wegzugsteuer (§6 AStG). Halten Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) und waren Sie in 7 der letzten 12 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, besteuert Deutschland beim Wegzug den Wertzuwachs Ihrer Anteile, als hätten Sie sie verkauft (Überblick von EY). Bis 2021 wurde die Steuer bei Umzügen innerhalb der EU unbefristet und zinslos gestundet; bei Wegzügen seit 2022 wird sie fällig. Auf Antrag zahlen Sie in sieben Jahresraten, zinslos, aber in der Regel gegen Sicherheit. Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren zurück (verlängerbar auf zwölf), entfällt die Steuer, sofern Sie zwischenzeitlich nicht mehr als 25 % des Anteilswerts ausgeschüttet haben. Jedes Jahr bis zum 31. Juli müssen Sie dem Finanzamt außerdem Ihre Anschrift und Ihre Beteiligung bestätigen, über den amtlichen elektronischen Datensatz.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§2 AStG). Deutsche Staatsangehörige, die in mindestens fünf der letzten zehn Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, in ein Niedrigsteuerland ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, können noch zehn Jahre nach dem Wegzug mit einem erweiterten Teil ihrer deutschen Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Als niedrige Besteuerung kann auch eine Vorzugsbesteuerung gelten, also möglicherweise die griechischen 7 % (Artikel 5B) oder die 50-%-Befreiung (Artikel 5C). Die Regel greift erst oberhalb einer Einkommensgrenze und entfällt, wenn die griechische Steuer mindestens zwei Drittel der deutschen erreicht (§2 AStG). Lassen Sie das prüfen, bevor Sie sich bei nennenswerten deutschen Einkünften auf 5B oder 5C verlassen.

Ort der Geschäftsleitung (§10 AO). Führt der alleinige Geschäftsführer die GmbH aus Griechenland, kann der Ort der Geschäftsleitung mit ihm wandern. Die Gesellschaft kann dann nach dem Abkommen in Griechenland ansässig werden. Sprechen Sie vor der Abmeldung mit Ihrem deutschen Steuerberater, nicht danach.

Für eine neue Gesellschaft in Griechenland: IKE gründen in Griechenland (Englisch).

7. Rentner

  • Ihre Rente zieht mit. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt auf ein griechisches Konto; einmal im Jahr reichen Sie eine Lebensbescheinigung ein.
  • Steuern: Gesetzliche und private Renten werden nur in Griechenland besteuert; Beamtenpensionen bleiben in Deutschland. Für Rentner im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig; es kann trotz der Zuweisung im Abkommen eine Steuererklärung anfordern.
  • Krankenversicherung: Wer nur eine deutsche Rente bezieht und in Deutschland in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert war, bleibt es auch nach einem Umzug in ein anderes EU-Land (EU-Regeln). Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach dem Formular S1; damit werden Sie beim griechischen System (EOPYY) registriert, die Kosten trägt Deutschland.
  • Griechische Seite: Sie geben jährlich eine griechische Steuererklärung ab. Griechenland bietet außerdem eine Pauschalbesteuerung für ausländische Rentner, die ihren Wohnsitz hierher verlegen (Artikel 5B); ob sie günstiger ist als die normale Besteuerung, hängt von Ihren Einkünften ab.

8. Krankenversicherung im Erwerbsalter

Ihre gesetzliche Krankenversicherung endet, sobald Sie in Griechenland durch Ihre Arbeit versichert sind, also mit der Anmeldung bei EFKA (Verbraucherzentrale). Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nur für vorübergehende Aufenthalte. Eine deutsche private Krankenversicherung (PKV) läuft innerhalb der EU weiter. Schließen Sie eine Rückkehr nicht aus, fragen Sie Ihren privaten Versicherer nach einer Anwartschaftsversicherung; sie sichert den Wiedereintritt ohne erneute Gesundheitsprüfung.

9. Auto und Umzugsgut

Innerhalb der EU gibt es für Umzugsgut keine Zollformalitäten. Für das Auto gewährt Griechenland eine Befreiung von der Zulassungssteuer beim Wohnsitzwechsel, wenn Sie mindestens zwei Jahre im Ausland gelebt, das Auto mindestens sechs Monate genutzt haben und es ein Jahr lang nicht verkaufen. Die Bescheinigung stellt das griechische Konsulat in Deutschland aus; holen Sie sie vor dem Umzug ein.

10. Griechische Rückkehrer

Sind Sie Grieche und haben in Deutschland gelebt, gilt alles oben Gesagte auch für Sie. Artikel 5C hängt nicht von der Staatsangehörigkeit ab: Waren Sie in fünf der letzten sechs Jahre nicht in Griechenland steuerlich ansässig, können Sie ihn beantragen.

Schon in Griechenland, aber ohne Anmeldung?

Wenn Sie vor Monaten umgezogen sind und weder den deutschen Wegzug noch die griechische Anmeldung geregelt haben, beginnen Sie mit unserer Checkliste zum Nachholen (Englisch). Spät ist besser als nie, und meist günstiger als gedacht.

Was wir berechnen

Bei taxomade übernehmen wir die griechische Seite auf Deutsch: Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit, Anmeldung der Tätigkeit, Antrag nach Artikel 5C und die laufende Buchhaltung ab 89 € im Monat, inklusive myDATA, Umsatzsteuererklärungen und Jahressteuererklärung. Ihren deutschen Steuerberater ersetzen wir beim Wegzug nicht, aber wir stimmen uns mit ihm ab. Was enthalten ist (Englisch), oder schreiben Sie uns für einen kostenlosen Check.

Häufige Fragen

Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich nach Griechenland ziehe?

Ja. Nach §17 Bundesmeldegesetz melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei Ihrer Meldebehörde ab, frühestens eine Woche vorher. Heben Sie die Abmeldebescheinigung auf; Sie brauchen sie für den Rundfunkbeitrag, Banken, Versicherungen und später als Nachweis, dass Sie Deutschland verlassen haben.

Wird meine deutsche Rente in Griechenland oder in Deutschland besteuert?

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen von 1966 werden private und gesetzliche Renten nur im Wohnsitzstaat besteuert, also in Griechenland, sobald Sie dort leben. Beamtenpensionen bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Das Finanzamt Neubrandenburg, zuständig für Rentner im Ausland, kann dennoch eine Steuererklärung anfordern.

Bleibe ich in der deutschen Sozialversicherung, wenn ich remote aus Griechenland arbeite?

In der Regel nicht. Nach EU-Recht sind Sie dort versichert, wo Sie arbeiten. Wer als Freiberufler nach Griechenland zieht und von dort arbeitet, ist bei EFKA versichert. Auch Angestellte eines deutschen Arbeitgebers, die dauerhaft aus Griechenland arbeiten, unterliegen der griechischen Sozialversicherung; die EU-Rahmenvereinbarung zur Telearbeit gilt nur für Telearbeit unter 50 % und wurde von Griechenland nicht unterzeichnet.

Was ist die Wegzugsteuer, und betrifft sie mich?

Die Wegzugsteuer (§6 AStG) greift, wenn Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH halten und in mindestens 7 der letzten 12 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Beim Wegzug besteuert Deutschland den Wertzuwachs Ihrer Anteile so, als hätten Sie sie verkauft. Bis 2021 wurde die Steuer bei Umzügen innerhalb der EU unbefristet und zinslos gestundet; bei Wegzügen seit 2022 wird sie fällig, auf Antrag in sieben Jahresraten, meist gegen Sicherheit.

Kann ich als Deutscher den griechischen 50-%-Steuervorteil (Artikel 5C) nutzen?

Ja, wenn Sie in fünf der letzten sechs Jahre nicht in Griechenland steuerlich ansässig waren und entweder ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit in Griechenland anmelden oder bei einem griechischen Arbeitgeber anfangen. Deutschland ist EU-Land, die Herkunftsbedingung ist damit erfüllt. Remote-Angestellte eines rein deutschen Arbeitgebers qualifizieren sich als Angestellte nicht; der übliche Weg ist die Selbstständigkeit.

Stand: Oktober 2026. Jede Situation ist anders — wir prüfen Ihre kostenlos. Wie wir recherchieren und aktualisieren: Redaktionelle Standards (Englisch).

Sollen wir Ihre Situation prüfen?

Schreiben Sie uns kurz — wir antworten am selben Tag, auf Deutsch, Englisch, Spanisch oder Griechisch.